Ratschläge an Patienten mit Riechdefizit

Der behandelnde Arzt kann folgendes empfehlen:

  • Der Patient sollte in seiner Wohnung einen Feuermelder und ggf. einen Gasmelder installieren.
  • Beim Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sollten geeignete Schutzmaßnahmen wie z. B. Sensoren vorhanden sein.
  • Lebensmittel sollten optimal gelagert, zumindest optisch und nach Verfallsdatum kontrolliert werden, um das Risiko einer Lebensmittelvergiftung zu mindern.
  • Auf Hygiene im persönlichen Bereich und in der Wohnung sollte geachtet werden (z. B. regelmäßiges Duschen, Lüften der Wohnung)
  • Die Menge von Parfum bzw. Rasierwasser sollte gemeinsam mit einer riechenden Person geübt werden.
  • Die Ernährung soll salz- und zuckerarm sein, um einen erhöhten Blutdruck, Karies oder Übergewicht zu vermeiden.
  • Speisen können mit scharfen Gewürzen sowie natürlichen oder künstlichen Aromen als auch Glutamat (Umami in Japan) versetzt werden; der Verzehr von Speisen mit festen Oberflächenstrukturen ruft oft eine angenehme Assoziation hervor.
  • Noxen wie inhalatives Zigarettenrauchen, hoher Alkoholkonsum, Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz, Schnupfen von Tabak oder Kokain sollten vermieden werden.
  • Bei Berufen wie z. B. Konditor oder Parfumeur ist eine Umschulung oder innerbetriebliche Umsetzung zu erwägen.
  • Als Anhaltspunkt für die Minderung der Erwerbsfähigkeit kann ein Wert von 15 % im sozialen Entschädigungsrecht und von 10 % im Unfallversicherungsrecht (ohne besondere berufliche Betroffenheit) angenommen werden [1].

[1] Muttray A, Moll B, Letzel S. Die sozialmedizinische Bedeutung von Riechstörungen am Beispiel einer Kasuistik. Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed. 2003; 48 (8): 428-434